Durchführung der Jägerprüfung
Die Jägerprüfung findet in der Regel Ende April statt. Sie wird nach Teil 1 der geltenden Fassung der Verordnung zur Durchführung des aktuellen Landesjagdgesetzes durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Teil geht der Schießprüfung, die Schießprüfung dem mündlich-praktischen Teil voraus.
Der Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung wird vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein- Westfalen, Obere Jagdbehörde, landeseinheitlich nach Tag und Uhrzeit bestimmt und bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bekannt gegeben.