Durchführung von Veranstaltungen zur Jagdausübung ab dem 11.01.2021 | Coronaschutzverordnung -CoronaSchVO vom 07.01.2021

11.01.2021

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 4 der CoronaSchVo sind ab dem 11.01.2021 wieder Veranstaltungen zur Jagdausübung möglich, wenn die untere Jagdbehörde feststellt, dass diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vor dem 31.01.2021 dringend erforderlich sind.

Die Reduktion der Schwarzwildpopulation zur ASP-Seuchenvorbeugung in den Jagdbezirken, in denen im letzten Jahr nachweislich höhere Stückzahlen erlegt wurden, halte ich für geboten.

Hierbei handelt es sich um Jagdbezirke in den Gemeinden Wadersloh, Oelde, Beckum, Ahlen, Drensteinfurt, Sendenhorst und Ostbevern.

Die Durchführung von entsprechenden Gesellschaftsjagden ist aber nur nach vorheriger Erlaubnis durch mich möglich. Auch sind die sich aus der v. g. Verordnung ergebenden Regelungen, hier insbesondere der §§ 2 bis 4a zu beachten. 

 

Die Beantragung kann mir postalisch oder per Mail zugesandt werden. Ich werde dann innerhalb eines Werktags in Absprache mit Ihnen dem Antragsteller meine Entscheidung zukommen lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass der jeweilige Antrag spätestens bei mir bis donnerstags, 16.00 Uhr, eingeht. 

Für die Erteilung von Erlaubnissen für die Durchführung von Jagdveranstaltungen zur Erfüllung des Schalenwildabschusses, sehe ich zurzeit keinen Raum. Sollte sich hier eine Veränderung ergeben, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Im Auftrag

Ralf Holtstiege